1. Allgemeines
1.1 Förstel Valerie und Kreitner Sarah sind freiberuflich tätige Hebammen mit Sitz in Wien und im Hebammenregister des Österreichischen Hebammengremiums zur Zahl 4380 und 4385 eingetragen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Behandlungsvertrag zwischen Förstel Valerie und Kreitner Sarah (im Folgenden „Die Nesthebammen“) sowie der Schwangeren bzw. Wöchnerin (im Folgenden Klientin) im Rahmen eines freien Dienstvertrages gemäß § 1151 ABGB.
1.3 Die AGB sind Bestandteil des Behandlungsvertrages und gelten für alle Leistungen, die im Rahmen der Hebammentätigkeit erbracht werden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Behandlungsvertrag zwischen den Nesthebammen und der Klientin kommt nach erfolgtem kostenpflichtigen Erstgespräch und Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und des vereinbarten Leistungskataloges zu Stande. Dies kann auch auf elektronischem Wege erfolgen (z. B. durch eine elektronische Signatur oder ein eingescanntes Dokument).
2.2 Die Nesthebammen sind nicht verpflichtet, einen Behandlungsvertrag abzuschließen und sind berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrags ergibt sich aus dem zwischen den Nesthebammen und der Klientin vereinbarten Leistungskatalog.
3.2 Die Nesthebammen sind bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin erfolgt.
4. Vertragsauflösung
4.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten.
4.2 Die Nesthebammen dürfen die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. von dem Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Nesthebammen nicht verpflichtet sind, die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.
4.3 Die Nesthebammen sind berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
4.4 Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Nesthebammen für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten.
4.5 Der Vertrag zur Wochenbettbetreuung kann bis 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin ohne Kosten beendet werden. Bei Stornierung innerhalb der letzten 4 Wochen vor dem Geburtstermin oder innerhalb der ersten fünf Tage nach der Geburt fällt ein Ausfallhonorar von 300 € an.
4.6 Kursanmeldungen können bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Absage innerhalb der 2 Wochen vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig.
5. Betreuungsstruktur
5.1 Die Betreuung erfolgt durch die freiberuflichen Hebammen – Förstel Valerie oder Kreitner Sarah – die unter dem gemeinsamen Teamnamen “Die Nesthebammen” zusammenarbeiten. Die Leistungen können je nach zeitlicher Verfügbarkeit abwechselnd von beiden Hebammen erbracht werden. Ein Anspruch auf Betreuung durch ausschließlich eine bestimmte Hebamme der Nesthebammen besteht nicht.
5.2 Die Nesthebammen erbringen die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie können sich jedoch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Nesthebammen in dieser Vereinbarung verpflichtet haben. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht.
5.3 Bei Verhinderung der Nesthebammen für die Erbringung der vereinbarten Leistungen, wird sich um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin bemüht, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.
5.4 Im Falle von Krankheiten oder langfristiger Abwesenheit haben die Nesthebammen der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanter Abwesenheit spätestens vier Wochen vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen.
6. Mitwirkungspflicht der Klientin
6.1 Die Klientin ist verpflichtet, den Nesthebammen wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Nesthebammen für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind. Die Nesthebammen müssen alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigung.
6.2 Die Klientin hat den Nesthebammen im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese alle nötigen Informationen zu erteilen und trifft die Klientin diese Mitwirkungspflicht auch bei den darauffolgenden Anamnesen.
6.3 Die Klientin verpflichtet sich, den Nesthebammen allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.
6.4 Bei Verhinderung der Nesthebammen hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.
6.5 Sollte die Klientin die Nesthebammen nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet, Kontakt mit der von den Nesthebammen genannten Ersatzkontaktperson aufzunehmen.
6.6 Sollten die Nesthebammen auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet, die telefonische Kontaktaufnahme mit den Nesthebammen weiterhin zu versuchen. Im Falle, dass die Nesthebammen nicht erreichbar sind, muss die Klientin die nächstgelegene Klinik aufsuchen.
6.7 Die Nesthebammen können vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.
7. Erreichbarkeit
7.1 Die Nesthebammen sind Montags – Freitags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erreichbar. Termine werden möglichst innerhalb dieses Zeitrahmens vereinbart. Termine an Wochenenden und Feiertagen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.
7.2 Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft besteht nicht. In akuten Notfällen (z. B. Blutungen, Fieber, Schmerzen) ist umgehend eine Ärztin, ein Arzt oder das nächstgelegene Krankenhaus zu kontaktieren.
7.3 Zur optimalen Planung der Wochenbettbetreuung wird die Klientin gebeten, insbesondere bei geplanter ambulanter Geburt, eine kurze Nachricht an die Nesthebammen bei Geburtsbeginn und nach der Geburt zu schicken. Bei stationärem Aufenthalt auf der Wochenbettstation wird die Klientin gebeten, die Nesthebammen 2 Tage vor der geplanten Entlassung zu kontaktieren.
7.4 Während Beratungen, Hausbesuchen und Kursen können die Nesthebammen eingehende Anrufe in der Regel nicht unmittelbar entgegennehmen. Die Klientin wird gebeten, eine Textnachricht mit Name, Telefonnummer und Anliegen zu hinterlassen. Die Nesthebammen bemühen sich, innerhalb von 24 Stunden zurückzurufen. Sollte ein Rückruf ausbleiben, liegt es in der Verantwortung der Klientin, erneut Kontakt aufzunehmen, da technische Übermittlungsfehler nicht ausgeschlossen werden können.
7.5 Aufgrund der individuellen Betreuungssituation und den unterschiedlichen Entfernungen zwischen den Hausbesuchen kann es zu Terminverschiebungen von bis zu ± 60 Minuten kommen. Die Nesthebammen bemühen sich, über etwaige Änderungen rechtzeitig zu informieren.
7.6 Die elektronische Kommunikation (SMS, WhatsApp) kann Sicherheitslücken aufweisen, da der lückenlose Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist. Eine elektronische Kommunikation mittels SMS wird von den Nesthebammen und der Klientin ausschließlich für Terminvereinbarungen bzw. -verschiebungen verwendet. Anfragen mittels elektronischer Kommunikation (SMS, WhatsApp) seitens der Klientin bezüglich Betreuung und Beratung sind aufgrund des Datenschutzes nicht möglich. Die Klientin ist aufgefordert, die Nesthebammen telefonisch zu kontaktieren und eventuell einen Termin zu vereinbaren.
8. Termine
8.1 Termine, Betreuungspakete und Kurse werden für die jeweilige Klientin verbindlich reserviert. Bei Terminänderungen und Stornierungen beachten Sie bitte die angegebenen Fristen, da ansonsten bereits eingeplante Zeit und Ressourcen nicht anderweitig genutzt werden können.
8.2 Sollte ein Termin aus wichtigem Grunde nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin den Nesthebammen persönlich oder telefonisch mitzuteilen.
8.3 Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen, so hat die Klientin den Nesthebammen das volle Honorar zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet.
9. Kosten und Zahlungsbedingungen
9.1 Im Zeitraum November 2025 – November 2026 besteht aufgrund des ersten Berufsjahres der Nesthebammen kein Anspruch auf Rückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse (ausgenommen davon das Eltern-Kind-Pass-Gespräch). Die Nesthebammen übernehmen keine Haftung für eine Ablehnung der Kostenrückerstattung.
9.2 Die allgemeine Kostenübersicht ist auf der Website der Nesthebammen einsehbar.
9.3 Die Nesthebammen informieren die Klientin vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten sowie über mögliche Rückerstattungen durch Krankenkassen oder private Versicherungen.
9.4 Es liegt in der Verantwortung der Klientin, sich rechtzeitig über die genauen Rückerstattungsbeträge bei ihrer jeweiligen Krankenversicherung zu informieren.
9.5 Die von den Nesthebammen erbrachten Leistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Nesthebammen mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht.
9.6 Die Honorare sind umsatzsteuerfrei und binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Das jeweils auf der Rechnung angegebene Konto ist für die Überweisung zu verwenden. Die Rechnungsstellung erfolgt entweder durch Förstel Valerie oder Kreitner Sarah.
9.7 Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Nesthebammen, obwohl sie zur Erbringung bereit waren, so gebühren den Nesthebammen eine Vergütung gemäß Punkt 8.3.
10. Zahlungsverzug
10.1 Bei Zahlungsverzug schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4 %.
10.2 Die Nesthebammen sind berechtigt, für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von 10 € in Rechnung zu stellen.
11. Versicherung und Haftung
11.1 Die Nesthebammen sind im Rahmen ihrer Berufsausübung haftpflichtversichert.
11.2 Beide Hebammen des Teams sind rechtlich eigenständige Leistungserbringerinnen. Leistungen werden jeweils von der Hebamme erbracht, die den Termin übernimmt.
11.3 Die Haftung besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, die von der Hebamme selbst verursacht wurde. Keine Haftung besteht bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht der Klientin (siehe 3.) oder bei Schäden, die im Rahmen einer fachgerechten Vertretung entstehen.
11.4 Die Klientin verpflichtet sich, den Anweisungen der Nesthebammen Folge zu leisten und bei Unklarheiten oder Widerstand unverzüglich und eigenverantwortlich Rückmeldung zu geben. Unterbleibt dies, entfällt die Haftung der Hebamme für daraus resultierende Schäden.
12. Schweigepflicht und Datenschutz
12.1 Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse sind die Nesthebammen zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 7 Abs. 1 Hebammengesetz).
12.2 Die Klientin stimmt hiermit zu, dass Ihre persönlichen Daten von den Nesthebammen verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
12.3 Personenbezogene Daten, die für die Betreuung und Behandlung notwendig sind, werden nicht mit Menschen oder Organisationen außerhalb des Zweierteams “Die Nesthebammen” geteilt. Beide Hebammen des Teams haben gegenseitig Zugriff auf die jeweilige Dokumentation sowie auf von den Klientinnen übermittelte Daten und Fotos, soweit dies für die Betreuung erforderlich ist. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser) erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung der Klientin oder auf gesetzlicher Grundlage.
12.4 Die Daten der Klientin und ihres/ihrer Neugeborenen werden in elektronischer Form und wie vom österreichischen Hebammengesetz vorgesehen für mindestens zehn Jahre aufbewahrt und danach gelöscht oder anonymisiert (§ 9 Abs. 2 Hebammengesetz).
12.5 Die Klientin stimmt hiermit zu, dass Ihre persönlichen Daten von den Nesthebammen verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Gemäß Art. 13 – 15 DSGVO informieren die Nesthebammen die Klientin über die erhobenen personenbezogenen Daten, deren Zweck, Speicherdauer und Empfänger. Auf schriftlichen Antrag erhält die Klientin Auskunft über die sie betreffenden, gespeicherten Daten, sowie über Personen oder Institutionen, die Zugriff darauf haben. Die Klientin hat auch das Recht auf Berichtigung und Löschung der Daten. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Klientin eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde zu. Die Datenschutzerklärung kann auf der Homepage unter folgendem Link aufgerufen werden: www.dienesthebammen.at
13. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollte eine Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
14.2 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesen AGB.
14.3 Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
14.3.1 Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG)
14.3.2 Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB).
Diese AGB treten mit 01.12.2025 in Kraft.